Sie können bereits ein halbes Jahr vor erreichen des Mindestalter mit der Ausbildung beginnen.
Vor der Ausbildung:
Sie benötigen:
• Führerscheinantrag (in der Fahrschule erhältlich)
• Biometrisches Passbild
• Sehtestbescheinigung
• Lebensrettende Sofortmaßnahmen
• Kopie Personalausweis (Vorder-und Rückseite)
Für begleitendes Fahren benötigen Sie zusätzlich:
• Begleitantrag (in der Fahrschule erhältlich)
• Kopie Personalausweis und Führerschein (Vorder-und Rückseite) der Begleitpersonen
THEORETISCHE AUSBILDUNG:
Durch den Blockunterricht haben Sie die Möglichkeit den theoretischen Teil in 7 Tagen zu absolviern.
Nach dem Unterricht können Sie sich in Ruhe auf die Prüfung vorbereiten.
EMPFEHLUNG: Wir empfehlen erst die Theorieprüfung abzulegen und dann mit dem praktischen Teil zu beginnen!
PRAKTISCHE AUSBILDUNG:
Die Fahrstunden werden nach dem Curricularen Leitfaden abgehalten. Die ersten Übungsstunden finden in Verkehrsarmen Gebieten statt.
Anforderungen für den Führerschein mit 17:
Fahrschüler |
Begleitperson |
Mindestalter 16 ½ Jahre |
Mind. 30 Jahre |
Zustimmung der Eltern |
Mind. 5 Jahre die Fahrerlaubnisklasse B |
Benennung mind. einer Begleitperson |
Max. 1 Punkt im Verkehrszentralregister |
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Dürfen unter Alkoholeinfluss (0,5%) nicht begleiten |
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Müssen die Fahrerlaubnis (mind. Klasse B) mitführen |
- Theorieprüfung (frühestens drei Monat vor dem 17. Geburtstag
- Fahrprüfung (frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag
Herzlich sind auch die Eltern eingeladen an einem Unterricht und an einer Fahrstunde teilzunehmen, um den Ablauf verfolgen zu können.